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Der Begriff „Zwangsadoption“

Bisher gibt es keine allgemeinverbindliche „offizielle“ Definition für den Begriff der „Zwangsadoption“ Sie zu finden wird u.a. Gegenstand unserer Studie sein.

In der bereits vorliegenden Vorstudie über die „Dimension und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivationen in DDR-Adoptionsvermittlungsverfahren, 1966-1990“ wurden „politisch motivierte Adoptionen in der DDR“ wie folgt umschrieben:

„Die „politisch motivierte Adoption in der DDR“ ist die staatliche Maßnahme der Herausnahme eines oder mehrerer Kinder aus einer Familie und deren Wiedereingliederung in eine andere Familie gegen den offensichtlichen Willen der leiblichen Eltern, wobei die Ahndung von Verhaltensweisen der Eltern, die offenkundig nicht das Wohl des betreffenden Kindes gefährdeten, das zentrale Motiv dieser Maßnahme darstellte“ (s. S. 47 der Vorstudie)

Vorstudie:

Studie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR